Kontrollausschuß
Die Kurkommission hat aus ihrer Mitte einen aus mindenstens drei Mitgliedern bestehenden Kontrollausschuß zu wählen, der verpflichtet ist, die laufende Gebarung zu überprüfen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Kontrollausschuß
Die Kurkommission hat aus ihrer Mitte einen aus mindenstens drei Mitgliedern bestehenden Kontrollausschuß zu wählen, der verpflichtet ist, die laufende Gebarung zu überprüfen.