Vertretung des Kurfonds nach außen
Der Kurfonds wird in den im genannten Angelegenheiten durch den Vorsitzenden der Kurkommission nach außen vertreten.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Vertretung des Kurfonds nach außen
Der Kurfonds wird in den im genannten Angelegenheiten durch den Vorsitzenden der Kurkommission nach außen vertreten.