Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
Die Sitzungen der Kurkommission sind nicht öffentlich, wenn nicht die Kurkommission die Öffentlichkeit im einzelnen Fall beschließt.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
Die Sitzungen der Kurkommission sind nicht öffentlich, wenn nicht die Kurkommission die Öffentlichkeit im einzelnen Fall beschließt.