Öffentliches Gut
Öffentliches Gut sind alle dem Gemeingebrauch gewidmeten Teile des Eigentums des Kurfonds (Promenaden, Wege udgl).
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Öffentliches Gut
Öffentliches Gut sind alle dem Gemeingebrauch gewidmeten Teile des Eigentums des Kurfonds (Promenaden, Wege udgl).