Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Kurbezirk des Luftkurortes Zell am See (Kundmachung LGBl. Nr. 49/1961) umfaßt einen engeren Kurbereich sowie die äußeren Kurbereiche Schmitten, Prielau-Thumersbach und Schüttdorf.