Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Grenzen des Kurbezirkes sind im Lageplan Kurort „'Bad St. Barbara in Vigaun' Neufestsetzung des Kurbezirks 14.11.2012“ im Maßstab 1 : 5.000 festgelegt, der wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung ist. Er liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein sowie im Gemeindeamt Bad Vigaun während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden () zur allgemeinen Einsicht auf.