Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 2011, , zugestellt am 14. Juli 2011, die §§ 3 und 4 des Art I (Ortsgebietserklärung) des 1. Teiles der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 7. März 2007, Zl 30608/367-64/953-2007, durch die die B 311 Pinzgauer Straße von Strkm 35,185 bis Strkm 35,576 zum Ortsgebiet von „Gries“ erklärt und die Anbringung von Hinweiszeichen gemäß und 17b StVO 1960 geregelt wird, als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 2011 in Kraft.