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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 68/2011

Änderung

LGBl Nr 60/2015 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art 139 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 60 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Anmerkung

Zu LGBl Nr 60/2015: (DFB)

Im LGBl Nr 68/2011, hat das Kundmachungsdatum anstelle „4. August 2001“ richtig „4. August 2011“ zu lauten.

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 2011, , zugestellt am 14. Juli 2011, die §§ 3 und 4 des Art I (Ortsgebietserklärung) des 1. Teiles der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 7. März 2007, Zl 30608/367-64/953-2007, durch die die B 311 Pinzgauer Straße von Strkm 35,185 bis Strkm 35,576 zum Ortsgebiet von „Gries“ erklärt und die Anbringung von Hinweiszeichen gemäß und 17b StVO 1960 geregelt wird, als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 2011 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.