Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. September 2010 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Kulturförderungsgesetz, LGBl. Nr. 35/1979, außer Kraft.

(3) Die Verordnung über die Geschäftsordnung der Kulturbeiräte nach kann von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie darf jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft treten.