4. Abschnitt
Kulturbericht, Datenschutz
Kulturbericht
Die Landesregierung hat jährlich einen Kulturbericht, in dem die aufgrund dieses Gesetzes durchgeführten Förderungsmaßnahmen dargelegt werden, herauszugeben. Der Kulturbericht ist dem Tiroler Landtag und den Kulturbeiräten zu übermitteln.
