Die Vertragsparteien fördern den Austausch von Erfahrungen und neuesten Erkenntnissen auf den Gebieten der Kultur, Kunst, Erziehung und der Massenmedien.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien fördern den Austausch von Erfahrungen und neuesten Erkenntnissen auf den Gebieten der Kultur, Kunst, Erziehung und der Massenmedien.