Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien tauschen während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens Experten auf den Gebieten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (einschließlich der Restaurierung von Denkmälern) in der Gesamtdauer von bis zu insgesamt 45 Tagen aus.

Die Bestimmungen für die Durchführung dieses Austausches sind aus Beilage 7 ersichtlich.

Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.