Die Vertragsparteien ermutigen zu direkten Kontakten zwischen Architekten beider Vertragsstaaten. Sie begrüßen die unmittelbare Zusammenarbeit zwischen der Bundes-Ingenieurkammer der Republik Österreich und dem Architektenverband der UdSSR.
Die Entsendung von Architekten erfolgt auf der Grundlage direkter Vereinbarungen zwischen den genannten Organisationen.
Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
