Jede Vertragspartei wird nach Möglichkeit Kulturschaffende des anderen Landes zur Teilnahme an bedeutenden Kulturveranstaltungen einladen.
Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
