Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien tauschen jährlich bis zu je zehn Deutsch- bzw. Russischlehrer an höheren Schulen und pädagogischen Akademien zwecks Teilnahme an einmonatigen Sommerkursen aus.

Die Bedingungen dieses Austausches sind aus

Beilage 6 ersichtlich.

Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.