Die Vertragsparteien tauschen jährlich bis zu je zehn Deutsch- bzw. Russischlehrer an höheren Schulen und pädagogischen Akademien zwecks Teilnahme an einmonatigen Sommerkursen aus.
Die Bedingungen dieses Austausches sind aus
Beilage 6 ersichtlich.
Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
