Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die österreichische Seite begrüßt die von der sowjetischen Seite gebotene Möglichkeit, bei der Abfassung österreichischer Lehrbücher und Lehrbehelfe der russischen Sprache sowjetische Experten zu konsultieren oder als Mitautoren heranzuziehen.

Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.