Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragschließenden Parteien werden den Austausch auf dem Gebiete der außerschulischen Jugenderziehung sowie der Erwachsenenbildung und direkte Kontakte zwischen den in Frage kommenden Institutionen und Organisationen beider Länder zum Zwecke des Erfahrungsaustausches auf diesen Gebieten unterstützen.