Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Frage der Gleichwertigkeit von Diplomen, akademischen Graden und sonstigen Studienzeugnissen wird den Gegenstand eines eingehenden Studiums der gemischten Kommission oder eines speziell mit dieser Aufgabe betrauten Unterkomitees bilden.