Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. TEIL

VERWEISE AUF ANDERE BUNDESGESETZE

. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Beachte: Bezugsbereich ab 1.1.1989 ()