6. TEIL
VERWEISE AUF ANDERE BUNDESGESETZE
. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Beachte: Bezugsbereich ab 1.1.1989 ()
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
6. TEIL
VERWEISE AUF ANDERE BUNDESGESETZE
. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Beachte: Bezugsbereich ab 1.1.1989 ()