Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Durch diesen Beschluß wird der Beschluß des Landtages vom 28. Juli 1948, betreffend die an Gast- und Fremdenbeherbungsbetriebe zu gewährende Kredithilfe, außer Kraft gesetzt.