Durch diesen Beschluß wird der Beschluß des Landtages vom 28. Juli 1948, betreffend die an Gast- und Fremdenbeherbungsbetriebe zu gewährende Kredithilfe, außer Kraft gesetzt.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Durch diesen Beschluß wird der Beschluß des Landtages vom 28. Juli 1948, betreffend die an Gast- und Fremdenbeherbungsbetriebe zu gewährende Kredithilfe, außer Kraft gesetzt.