Verweisungen
. Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen des UGB verwiesen wird, sind sie in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2009 anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verweisungen
. Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen des UGB verwiesen wird, sind sie in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2009 anzuwenden.