Technische Informationen
. Der bindende Unternehmer hat dem gebundenen Unternehmer die erforderlichen technischen Informationen für Instandsetzung und Reparatur zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung zu stellen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Technische Informationen
. Der bindende Unternehmer hat dem gebundenen Unternehmer die erforderlichen technischen Informationen für Instandsetzung und Reparatur zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung zu stellen.