Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die Ausbildung hat einen theoretischen und einen praktischen Teil von insgesamt mindestens 1200 Stunden zu umfassen. Die theoretische Ausbildung kann in mehreren Teilseminaren erfolgen, die Gesamtdauer der Ausbildung soll dabei drei Jahre nicht überschreiten.

(2) Die theoretische Ausbildung hat mindestens 480 Unterrichtsstunden in folgenden Gegenständen zu umfassen:

Unterrichtsfach Mindeststunden

1. allgemeine Volkswirtschaftslehre 16

2. allgemeine Betriebswirtschaftslehre 32

3. Planung und Bau von Krankenanstalten 24

4. Betriebstechnik in Krankenanstalten 16

5. Grundlagen der Medizin und des ärztlichen

Krankenhausdienstes 8

6. Krankenhausbetriebslehre 24

7. Organisation des Pflegedienstes 16

8. Finanz- und Rechnungswesen in Krankenanstalten 32

9. Kostenrechnung in Krankenanstalten 24

10. Krankenhaushygiene 8

11. Statistik 16

12. Planung und Organisation im Krankenhausbetrieb 64

13. Gesundheitsökonomie 8

14. Rechtsnormen im Krankenhaus 40

15. EDV in Krankenanstalten 24

16. Betriebspsychologie 8

17. Einführung in das Sozial- und Arbeitsrecht 16

18. Krankenhausleitung und Personalführung 32

19. Einführung in die Ernährungslehre 8

20. Öffentlichkeitsarbeit in Krankenanstalten 8

21. Einführung in europäische und außereuropäische

Gesundheitssysteme unter besonderer

Berücksichtigung des Krankenhauswesens 24

(3) Die praktische Ausbildung hat mindestens 720 Stunden zu umfassen. Dabei ist dem Lehrgangsteilnehmer Gelegenheit zu geben, die einzelnen Bereiche einer Krankenanstalt kennenzulernen. Außerdem hat er mindestens drei Hausarbeiten (Fallstudien) zu erstellen. Die praktische Ausbildung soll nach Möglichkeit nicht in der Krankenanstalt absolviert werden, in der der Lehrgangsteilnehmer beschäftigt ist. Mindestens jedoch sind 160 Stunden der praktischen Ausbildung in einer anderen Krankenanstalt zu absolvieren. Die praktische Ausbildung hat auch eine Tätigkeit im Pflegebereich von 160 Stunden zu umfassen.

(4) Ferner soll während der Ausbildungszeit eine Studienfahrt durchgeführt werden, bei der die Lehrgangsteilnehmer die Gelegenheit haben, die verschiedenen Typen von Krankenanstalten und bedeutsame Krankenhausbauten kennenzulernen.