Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zeugnis

Nach positiver Absolvierung der kommissionellen Prüfung ist ein Prüfungszeugnis auszustellen, das vom Vorsitzenden der Prüfungskommission eigenhändig zu unterfertigen ist. Die Beurteilung der Prüfungsleistungen ist im Prüfungszeugnis festzuhalten.