Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausbildungslehrgänge

(1) Die Ausbildungslehrgänge für alle Verwendungen sind in Modulen abzuhalten und werden von der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG organisiert und durchgeführt. Die Ausbildungslehrgänge umfassen folgende Fachgebiete mit nachstehenden Modulen:

a) Das Fachgebiet 1 – Allgemeine rechtliche Grundlagen umfasst folgende Module:

aa) Grundlagen des Rechts unter Berücksichtigung der allgemeinen Staatslehre

bb) Verfassungsrecht unter Berücksichtigung des Europarechts, Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechts

cc) Grundlagen und Überblick über das Zivil- und Strafrecht

b) Das Fachgebiet 2 – Allgemeine wirtschaftliche Grundlagen umfasst folgende Module:

aa) Einführung in die Betriebs- und Volkswirtschaftslehre

bb) Gesundheitssysteme im Überblick

c) Das Fachgebiet 3 – spezielle rechtliche Grundlagen umfasst folgende Module:

aa) Krankenanstaltenrecht und Organisationsrecht der KABEG

bb) Dienst- und Besoldungsrecht, Arbeitsrecht

cc) Datenschutzrecht und Informationsrecht

dd) Berufsgesetze

ee) Behandlungsvertrag und Patientenrechte

d) Das Fachgebiet 4 – spezielle wirtschaftliche Grundlagen umfasst folgende Module:

aa) Rechnungswesen und Controlling

bb) Finanzierung

cc) Qualitätsmanagement und Risikomanagement

dd) Compliance

e) Das Fachgebiet 5 – Terminologie umfasst folgendes Modul:

Medizinische Terminologie

f) Das Fachgebiet 6 – soziale Kompetenz umfasst folgende Module:

aa) Kommunikation

bb) Konfliktmanagement

(2) Der Lehrplan (Aufzählung der Bildungsinhalte, Festlegung der Anzahl der Unterrichtseinheiten und Zuordnung der Unterrichtseinheiten zu den einzelnen Modulen) ist durch die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG zu erstellen und den jeweiligen Bildungserfordernissen anzupassen.

(3) Die Einzelprüfer und die Mitglieder der Prüfungskommissionen sind möglichst als Vortragende bei den Ausbildungslehrgängen heranzuziehen.