Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Die Verordnung LGBl Nr 40/2005 tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung dritt folgenden Monats in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. Mai 1998, LGBl Nr 57/1998, mit der Richtlinien für die bauliche Gestaltung und Einrichtung von Krankenanstalten erlassen werden, außer Kraft.
(3) Die , 2a und 4, 3 Abs 1 bis 4 und 6, 4, 5 Abs 1 und 3, 6 Abs 2 und 3, 7, 8, 9 Abs 1, 11 Abs 2, 12 Abs 1 und 2, 13 Abs 2 und 14 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 14/2011 treten mit 1. März 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt der außer Kraft.
(4) Die , 4 und 5, 3 Abs 1 und 2, (§) 6, 8 Abs 2, 9 Abs 3, 12 Abs 3, (§) 15 und 16 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 23/2026 treten mit 19. März 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft. Die geänderten Bestimmungen sind auf alle Verfahren anzuwenden, die bei Inkrafttreten bereits anhängig sind oder nach dem Inkrafttreten anhängig gemacht werden.
