Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. HAUPTSTÜCK.

Behörden.

. Über die Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung () sowie über die nach diesem Bundesgesetz gebührenden Versorgungsleistungen () entscheidet das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen.