. Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen und Einkommensbeträgen für das Jahr 2009 mit dem Faktor 1,034 vorzunehmen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen und Einkommensbeträgen für das Jahr 2009 mit dem Faktor 1,034 vorzunehmen.