Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unter Einträgen in Personenstandsbüchern im Sinne der , 3 und 4 sind zu verstehen:

Einträge

– von Geburten,

– auf Grund der Anzeige einer Totgeburt,

– der Anerkennung unehelicher Kinder,

– von Eheschließungen,

– von Sterbefällen,

– von Ehescheidungen,

– auf Grund von Anordnungen oder Urteilen, die den Personenstand betreffen.