Die Erteilung einer Abschrift oder eines Auszugs eines Eintrags im Personenstandsbuch läßt die Frage der Staatsangehörigkeit der betroffenen Person unberührt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Erteilung einer Abschrift oder eines Auszugs eines Eintrags im Personenstandsbuch läßt die Frage der Staatsangehörigkeit der betroffenen Person unberührt.