Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Die Steiermärkische Landesregierung hat am 10. Juli 1978 den Beitritt des Landes Steiermark zur Vereinbarung der Länder über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe, LGBl. Nr. 15/1976, beschlossen.

2. Dieser Beitritt wird gegenüber dem Land Burgenland am 15. Oktober 1978 wirksam.

3. Die Vereinbarung besteht damit zwischen allen Bundesländern.

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