Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Valorisierung und die Festsetzung des Kostenbeitrages gemäß  – Wr. KAG (Kostenbeitragsverordnung), LGBl. für Wien Nr. 50/2024, außer Kraft.