Der von den Rechtsträgern von Senioren- und Seniorenpflegeheimen im Jahr 2026 zu leistende Kostenbeitrag zum Aufwand der Salzburger Patientenvertretung für Aufgaben der Pflegeanwaltschaft beträgt 5,90 € je Bewohner.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Der von den Rechtsträgern von Senioren- und Seniorenpflegeheimen im Jahr 2026 zu leistende Kostenbeitrag zum Aufwand der Salzburger Patientenvertretung für Aufgaben der Pflegeanwaltschaft beträgt 5,90 € je Bewohner.