Der von den Rechtsträgern von Senioren- und Seniorenpflegeheimen im Jahr 2026 zu leistende Kostenbeitrag zum Aufwand der Salzburger Patientenvertretung für Aufgaben der Pflegeanwaltschaft beträgt 5,90 € je Bewohner.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 114/2025
Änderung
LGBl Nr 58/2026
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 27a Abs 3 des Salzburger Pflegegesetzes, LGBl Nr 52/2000, in Verbindung mit § 22 Abs 7 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl Nr 24/2000, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
