Haftung und Kostendeckung
Die Vertragsparteien arbeiten in angemessener Weise zusammen, um zur Erleichterung der Erbringung ziviler GNSS-Dienste eine Haftungsregelung und Modalitäten zur Kostendeckung festzulegen und anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Haftung und Kostendeckung
Die Vertragsparteien arbeiten in angemessener Weise zusammen, um zur Erleichterung der Erbringung ziviler GNSS-Dienste eine Haftungsregelung und Modalitäten zur Kostendeckung festzulegen und anzuwenden.