Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Haftung und Kostendeckung

Die Vertragsparteien arbeiten in angemessener Weise zusammen, um zur Erleichterung der Erbringung ziviler GNSS-Dienste eine Haftungsregelung und Modalitäten zur Kostendeckung festzulegen und anzuwenden.