Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zielsetzung des Abkommens

Durch das Abkommen soll die Kooperation zwischen den Vertragsparteien im Rahmen europäischer und marokkanischer Beiträge zu einem globalen zivilen Satellitennavigationssystem (GNSS) gefördert, erleichtert und ausgebaut werden.