Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Effizienz bei der Durchführung der konzertierten Aktion ernennt die Kommission im Einvernehmen mit den im Ausschuß vertretenen Delegierten der beteiligten Nichtmitgliedstaaten einen Projektleiter.