Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, einschließlich der Verabschiedung von Rechtsvorschriften, zur Unterdrückung jeder Form des Frauenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von Frauen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, einschließlich der Verabschiedung von Rechtsvorschriften, zur Unterdrückung jeder Form des Frauenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von Frauen.