Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Generalsekretär der Vereinten Nationen unterrichtet alle Staaten von

a) den Unterzeichnungen, Ratifikationen und Beitritten nach diesem Protokoll;

b) dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls und der Änderungen nach ;

c) Kündigungen nach .