KENNZEICHEN DES KULTURGUTS
Kulturgut kann nach den Bestimmungen des Artikels 16 mit einem Kennzeichen versehen werden, das seine Feststellung erleichtert.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
KENNZEICHEN DES KULTURGUTS
Kulturgut kann nach den Bestimmungen des Artikels 16 mit einem Kennzeichen versehen werden, das seine Feststellung erleichtert.