NOTIFIKATION
Der Generaldirektor der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen benachrichtigt die in und 32 bezeichneten Staaten und die Vereinten Nationen von der Hinterlegung aller in , 32 und 39 vorgesehenen Ratifikations- und Beitrittsurkunden oder Annahmeerklärungen sowie von den in , 37 und 39 vorgesehenen Notifikationen und Kündigungen.
