Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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SCHLUSSBESTIMMUNGEN

SPRACHEN

1. Diese Konvention ist in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefaßt; alle vier Fassungen sind in gleicher Weise maßgeblich.

2. Die Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen läßt Übersetzungen der Konvention in die anderen Verhandlungssprachen ihrer Hauptversammlung anfertigen.