Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ratifikation

(1) Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation durch die Hohen Vertragsparteien, die dieses Protokoll unterzeichnet haben, nach Maßgabe ihrer eigenen verfassungsrechtlichen Verfahren.

(2) Die Ratifikationsurkunden werden beim Generaldirektor hinterlegt.