Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Internationale Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Fall schwerer Verletzungen dieses Protokolls gemeinsam durch den Ausschuß oder einzeln in Zusammenarbeit mit der UNESCO und den Vereinten Nationen und im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zu handeln.