Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nicht-Diskriminierung

Die vertragschließenden Staaten sollen die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens auf die Flüchtlinge anwenden, ohne bei ihnen einen Unterschied wegen ihrer Rasse, ihrer Religion oder ihres Herkunftslandes zu machen.