Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kapitel IV

Lebensführung

Bewirtschaftung

Wo ein Bewirtschaftungssystem besteht, das auf die breite Bevölkerung Anwendung findet und die allgemeine Verteilung von Mangelwaren regelt, sollen die Flüchtlinge wie eigene Staatsangehörige behandelt werden.