Der Konsul nimmt die konsularischen Aufgaben in seinem Konsularbezirk wahr. Mit Zustimmung des Empfangsstaates kann er die konsularischen Aufgaben auch außerhalb seines Konsularbezirks wahrnehmen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Konsul nimmt die konsularischen Aufgaben in seinem Konsularbezirk wahr. Mit Zustimmung des Empfangsstaates kann er die konsularischen Aufgaben auch außerhalb seines Konsularbezirks wahrnehmen.