Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beförderungsmittel, die im Eigentum des Entsendestaates stehen und dem amtlichen Gebrauch der konsularischen Vertretung dienen oder die im Eigentum eines Mitglieds der konsularischen Vertretung oder eines Familienangehörigen stehen, sind gegen Haftpflicht zu versichern.