.
Vor der Ernennung eines Konsuls ersucht der interessierte Vertragschließende Teil auf diplomatischem Weg um die Zustimmung des anderen Vertragschließenden Teiles zu dieser Ernennung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
.
Vor der Ernennung eines Konsuls ersucht der interessierte Vertragschließende Teil auf diplomatischem Weg um die Zustimmung des anderen Vertragschließenden Teiles zu dieser Ernennung.