ABSCHNITT III.
Aufgaben und Amtsbefugnisse der Konsuln.
.
Die Konsuln haben an der Festigung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Vertragschließenden Teilen mitzuwirken und die Entwicklung des wirtschaftlichen Verkehrs zu fördern.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT III.
Aufgaben und Amtsbefugnisse der Konsuln.
.
Die Konsuln haben an der Festigung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Vertragschließenden Teilen mitzuwirken und die Entwicklung des wirtschaftlichen Verkehrs zu fördern.